Satzung des Freundeskreises Stadtbibliothek und Stadtarchiv Dinslaken
vom 26. November 2002 in der ersten geänderten Fassung vom 29.März 2007

§1 Name und Sitz

  1. Der Verein führt den Namen „Freundeskreis Stadtbibliothek und Stadtarchiv Dinslaken“. Er soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Dinslaken eingetragen werden und führt dann den Zusatz „e.V.“.
  2. Sitz des Vereins ist Dinslaken.
  3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweck

  1. Zweck des Vereins ist die Förderung der Stadtbibliothek und des Stadtarchivs Dinslaken. Er unterstützt die Stadtbibliothek und das Stadtarchiv als unverzichtbare Aufgaben der kommunalen Kulturarbeit in ihren bildungspolitischen und kulturellen Aufträgen.
  2. Gemäß diesen Zielen wird er im Zusammenwirken mit beiden Institutionen besonders darum bemüht sein:
    1. durch seine Öffentlichkeitsarbeit die Stadtbibliothek und das Stadtarchiv im Bewusstsein der Bürger zu verankern;
    2. den Leistungsstand der Stadtbibliothek und des Stadtarchivs durch die Förderung geeigneter Maßnahmen zu heben.
  3. Der „Freundeskreis Stadtbibliothek und Stadtarchiv Dinslaken e.V.“ tritt nicht in Konkurrenz zur städtischen Verwaltung oder zu politischen Entscheidungsträgern.

§3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Freiwillige Förderbeiträge (Spenden) und andere Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  3. Die Tätigkeit in den Organen ist ehrenamtlich. Auslagen können erstattet werden.
  4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder jede juristische Person werden.
  2. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
  3. Die Mitgliedschaft im Verein endet:
    1. durch den Tod
    2. durch schriftliche Austrittserklärung – sie ist nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zulässig –
    3. durch Ausschluss, wenn das Mitglied in schwerwiegender Weise gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat. In einem solchen Fall entscheidet der Vorstand schriftlich mit Begründung, nachdem er das Mitglied angehört hat. Das Mitglied kann gegen die Vorstandsentscheidung innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Berufung einlegen, über die die Mitgliederversammlung entscheidet.

§5 Organe

Organe des Vereins sind:

  1. die Mitgliederversammlung
  2. der Vorstand

§6 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Der Vorstand hat sie 3 Wochen vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen.
  2. Der Vorstand beruft außerdem eine Mitgliederversammlung ein, wenn das Vereinsinteresse es erfordert. Er hat sie einzuberufen, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe verlangen.
  3. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
    1. Wahl und Abberufung des Vorstandes und Wahl von zwei Kassenprüfern
    2. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
    3. Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstands und des Kassenprüfungsberichtes
    4. Entlastung des Vorstands
    5. Beschluss über die Berufung eines Mitgliedes gegen seinen vom Vorstand verfügten Ausschluss.
  4. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Soweit in dieser Satzung nichts Anderes bestimmt ist, erfolgt die Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  5. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder.
  6. Satzungsänderungen sind dem Finanzamt mitzuteilen. Soweit sie Zweck und Ziele des Vereins betreffen, sind sie zuvor mit dem Finanzamt abzustimmen.
  7. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder dem stellv. Vorsitzenden oder bei Verhinderung durch ein anderes Mitglied des Vorstandes geleitet. Bei Wahlen soll die Leitung der Versammlung für die Dauer des Wahlgangs und der vorausgehenden Diskussion einem Wahlleiter übertragen werden, den die Mitgliederversammlung bestimmt.
  8. Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss ist eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen Mitglieder erforderlich.
  9. Über die Mitgliederversammlung fertigt der Schriftführer ein Ergebnisprotokoll an, das vom Vorsitzenden abzuzeichnen ist und in der nächsten Mitgliederversammlung verlesen wird.

§7 Vorstand

  1. Der Vorstand nimmt die Interessen des Vereins wahr und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus. Er verwaltet das Vermögen des Vereins, beruft die Mitgliederversammlung und erstattet ihr Bericht.
  2. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und 4 weiteren Vorstandsmitgliedern, von denen eines die Funktion des Schatzmeisters, ein anderes die Funktion Schriftführung übernimmt.
  3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
  4. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre gewählt und bleibt so lange im Amt, bis der neue Vorstand gewählt ist.
  5. Als beratende Mitglieder gehören dem Vorstand zusätzlich die Leitung der Stadtbibliothek und des Stadtarchivs Dinslaken an.

§8 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und jeweils am 1. Januar für das laufende Jahr fällig.

§9 Auflösung

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Dinslaken, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Stadtbibliothek und des Stadtarchivs Dinslaken zu verwenden hat. Sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.

Dinslaken, 29.03.2007

 

Adolf Kraßnig
Vorsitzender

Klaus Prpitsch
stellv. Vorsitzender

Margret Bienen
Kassiererin

Georg Neumayr
Schriftführer

Dr. Alisa Schäfer
Beisitzerin

 
 

Edith Mendel
beratendes Mitglied

Gisela Marzin
beratendes Mitglied